Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Luftreinhaltung in München: Ein Erfolg für bessere Luft und die Gesundheit der Menschen

Gericht erkennt Notwendigkeit von Verkehrsbeschränkungen – Stadt München muss von der Notmaßnahme „Dieselfahrverbot“ Gebrauch machen und gleichfalls langfristig wirksame Maßnahmen zur Luftqualitätsbesserung anpacken statt aufschieben – Bürger haben Recht auf saubere Luft – in allen Städten Deutschlands.

Berlin, 1. März 2016. Der ökologische Verkehrsclub VCD nimmt erfreut den heute veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts zur Luftreinhaltung in München zur Kenntnis. Darin gibt das Gericht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht in dem Verlangen, wirksamere Maßnahmen als bislang, zur schnellstmöglichen Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in der Stadt München zu ergreifen. Unter anderem führe an zeitnahen Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge kein Weg vorbei.

Wolfram Liebscher, Vorsitzender des VCD-Kreisverbandes München: „Das Urteil ist ein wegweisender Sieg für die Gesundheit der Menschen. Die Bürger Münchens haben ein Recht auf saubere Luft. Es ist wichtig, dass die Stadt jetzt von den wirksamen Maßnahmen Gebrauch macht. Der Handlungsbedarf ist akut, es gibt keine Ausreden mehr.“

Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD-Bundesverbandes ergänzt: „Niemand will Fahrverbote. Aber sie sind die letzte Notlösung, die jetzt greifen muss. Die Hauptschuld trifft die Autohersteller, die seit langem Pkw verkauft haben, die weit mehr giftige Stickoxide emittieren als die Grenzwerte es erlauben. Aber auch die Bundespolitik hat versagt, indem sie die Autohersteller in Schutz nimmt und nicht dafür sorgt, dass alle Pkw die Grenzwerte auf der Straße einhalten. Hätte die Politik hier ambitionierter gehandelt und den Städten zudem die Möglichkeit gewährt, die Blaue Plakette einzuführen, bräuchte es jetzt keine pauschalen und weiträumigen Fahrverbote.“

Der VCD fordert nun von der Stadt München, dass sie alle möglichen und wirksamen Maßnahmen zur Luftverbesserung umsetzt. Werden Fahrverbote nötig, sind diese auch zu kontrollieren. Und im Sinne der Bürger gilt es, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, dass diese die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Blauen Plakette schafft. Die Autoindustrie würde somit gezwungen sein, nur noch saubere Autos auf den Markt zu bringen und würde intensiv an Nachrüstmöglichkeiten für bereits verkaufte Diesel-Pkw arbeiten müssen.

Um langfristig und nachhaltig für gute Luft zu sorgen, braucht es letztlich den Mobilitätswandel. Die Förderung von E-Bikes im Wirtschaftsverkehr zeigt in München in eine richtige Richtung. Doch es darf nicht bei Einzelmaßnahmen bleiben.

Für Rückfragen und Interviewwünsche:
Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin • Fon 030/280351-12 • presse@vcd.org

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