VCD: Keine Verschmutzungsfreibriefe für den Luftverkehr
Erstmals, nachdem die Europäische Kommission den Emissionshandel im Flugverkehr ausgesetzt hat, gibt es einen neuen Vorschlag der Kommission. Auf den ersten Blick mag dieser positiv erscheinen, vor allem in Anbetracht dessen, dass die EU den Emissionshandel überhaupt wieder einsetzen will. Fakt ist aber, dass dieser Entwurf einer deutlichen Verschlechterung der geltenden Rechtslage entspricht.
„Es ist geradezu peinlich, dass die EU auf internationalen Druck ihr eigenes Gesetz auf eine Minimalversion reduziert“, so Monika Ganseforth, Mitglied des VCD-Bundesvorstands. „Tritt der neue Vorschlag in Kraft, würden nur noch 35 Prozent der Flugverkehrsemissionen mit Verschmutzungszertifikaten belegt werden, verglichen mit dem ursprünglichen System, auf das man sich im Jahr 2008 geeinigt hatte.“
Laut ursprünglichem Gesetz müssen CO2-Abgaben für die gesamte Flugstrecke von Flügen erhoben werden, die in Europa starten beziehungsweise enden. Nach neuem Vorschlag hingegen soll nur noch der Streckenanteil berechnet werden, der über den europäischen Luftraum geht. Dies geschah als Reaktion auf einen aktuellen Beschluss der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der massiv durch die Gegner des EU-Emissionshandels beeinflusst wurde.
Kerstin Meyer, Referentin für Verkehrspolitik beim VCD: „Es darf nicht sein, dass ausgerechnet für das klimaschädlichste Verkehrsmittel erneut Ausnahmeregelungen gestrickt werden. Wir brauchen mehr Klimaschutz im Flugverkehr, nicht weniger. Und wenn die europäische Regelung jetzt schwächer ausfallen sollte, dann müssen die nationalen Gesetze verschärft werden. Hier sprechen wir ganz klar vom Ausbau der Luftverkehrsteuer.“
Die Emissionen des Flugverkehrs sind die am schnellsten wachsenden Emissionen im Verkehrssektor, sie haben sich in den letzten zwanzig Jahren mehr als verdoppelt. Solche Wachstumsraten sind mit den Klimazielen nicht vereinbar und konterkarieren die Anstrengungen in den anderen Industriezweigen.
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