VCD zum Verkehrsgerichtstag: Vision Zero stärken, Paragraf 315c StGB reformieren!
Goslar, 28. Januar 2025. Die „sieben Todsünden“ decken ein weites Spektrum von Vergehen ab, von der Missachtung der Vorfahrt bis zu unzureichender Absicherung liegengebliebener Fahrzeuge. In den vergangenen Jahrzehnten seit der Entstehung des Gesetzes gab es jedoch einige Entwicklungen, die bisher nicht berücksichtigt werden. Heutige Kraftfahrzeuge sind etwa sehr viel stärker motorisiert und stellen damit eine größere Gefahr dar, als noch vor einem halben Jahrhundert. Auch die Nutzung von Handys im Auto kam erst vor 30 Jahren auf die Bühne. Der VCD unterstützt deshalb, dass auf dem VGT anhand aktueller Daten aus Unfallstatistik und Studien neuere Gefährdungspotentiale bestimmt werden und auf dieser Basis die Liste der „Todsünden“ angepasst wird.
Harald Walsberg, Verkehrssicherheitsexperte und VCD-Vertreter auf dem Verkehrsgerichtstag, sieht hierin eine Chance, um die Unfallprävention zu verbessern: „Wir müssen die Verkehrsgesetze im Hinblick auf ihre präventive Wirkung prüfen und anpassen. Klar ist, dass Themen wie Rasen, zu geringer Seitenabstand oder Handynutzung am Steuer mehr Aufmerksamkeit erfordern. Es braucht neue Regelungen, eine Debatte über höhere Bußgelder und vor allem gilt: oberste Priorität für den Schutz von Leib und Leben. Vision Zero ist unser Ziel – mit wirksamen Gesetzen und ausreichend Personal, um diese durchzusetzen. Für mehr Verkehrssicherheit für alle.“
Die Anpassung des § 315c StGB ist ein wichtiger Schritt, um der Vision Zero näherzukommen – der Vision, dass niemand mehr im Straßenverkehr sein Leben verliert oder schwer verletzt wird. Nur durch konsequente Reformen, die sich an aktuellen Herausforderungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren, kann der Schutz von Leib und Leben verbessert werden.