Verfassungsgericht Bayern lehnt Radentscheid ab – Jetzt muss Wissing handeln

Der bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte heute den Radentscheid Bayern als unzulässig ab. Der Grund: der Gesetzentwurf greife in die Regelungskompetenz des Bundes ein. So sind Länder und Kommunen nur begrenzt befugt, Tempo-30-Zonen einzurichten, wie zum Beispiel vor Schulen. Die Sprecherin für Radverkehr des ökologischen Verkehrsclubs VCD, Anika Meenken, kommentiert.

„Die Entscheidung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs zeigt, wie das Kompetenzgerangel im Straßenverkehrsrecht den Weg hin zu einer klimagerechten Mobilität versperrt. Der Ball liegt jetzt im Spielfeld von Verkehrsminister Wissing, die Straßenverkehrsgesetze so zu ändern, dass Kommunen und Landesregierungen Tempo 30 nach den Bedürfnissen vor Ort regeln können. Darüber hinaus fordert der VCD ein Bundesmobilitätsgesetz, das klimafreundlichen und sicheren Verkehr fördert.

Bereits in über 50 sogenannten Radentscheiden haben Bürger*innen auf kommunaler oder auf Landesebene mit über einer Millionen Unterschriften gefordert, dass die Politik für bessere Radinfrastruktur sorgen soll. Leider reicht aber auch der Druck seitens großer Teile der Bevölkerung nicht aus, um ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen und fahrradfreundliche Gesetze zu erlassen.

Dabei liegen die Vorteile des Fahrradfahrens auf der Hand: emissionslos, leise, platzsparend, gesund und flexibel! Damit mehr Menschen umsteigen, braucht es endlich ein dichtes und sicheres Radwegenetz auf dem Land und in der Stadt.

Wir wollen, dass die Menschen im Vergleich zu heute dreimal so viele Kilometer mit dem Fahrrad und entsprechend weniger Wege mit dem Auto zurücklegen. Dafür braucht es in der Stadt und auf dem Land ein dichtes Radverkehrsnetz, damit alle Menschen, ob jung oder alt, sicher und gerne radeln.

Zum anderen braucht es, wie auch von der Verkehrsministerkonferenz im Mai 2022 einstimmig beschlossen, jährliche Investitionen von mindestens einer Milliarde Euro. Doch während der Bund jedes Jahr über zehn Milliarden in das Auto-Straßennetz steckt, bleibt die Radinfrastruktur auf der Strecke. Hier stehen für 2023 lediglich 561 Millionen Euro zur Verfügung. Eines von vielen Beispielen fehlender visionärer Kraft, um klimagerechte Mobilität zu verwirklichen!“

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