Verwirrung um Tempo 30 im Bundesrat

Verkehrs- und Innenausschuss wollen Tempo 30 vor Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen durch Verwaltungsvorschrift aufweichen. Der VCD fordert klare Kante und Bekenntnis der Länder zum Schutz der Schwächsten im Verkehr.

Berlin, 9. März  2016. Erst im Dezember 2016 hat der Bund die vereinfachte Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ohne dass dafür eine weitere Begründung notwendig ist, beschlossen. Jetzt schlagen Bedenkenträger im Verkehrs- und Innenausschuss des Bundesrates vor, in der Verwaltungsvorschrift die Tempo-30-Anordnung zu einer Kann-Vorschrift zu machen. Der ökologische Verkehrsclub VCD fordert den Bundesrat auf, dem Änderungsvorschlag der Ausschüsse in seiner morgigen Sitzung nicht zuzustimmen und sich nicht verwirren zu lassen.

Der Bundesrat hatte ursprünglich den  Bund dazu ermutigt, die Anordnung von Tempo 30 zu vereinfachen,  und sollte sich darauf besinnen. Allem Anschein nach haben die Behörden einiger Länder jetzt aber kalte Füße bekommen und schlagen fragwürdige Änderungen vor, die hinter den Beschluss der Bundesregierung zurückfallen. So wird es erschwert, zwischen zwei nur wenige hundert Meter voneinander entfernten Tempo 30-Strecken ebenfalls Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen. Darüber hinaus wäre es an mehrspurigen Straßen möglich, ein Tempolimit von 30 nur in eine Richtung anzuordnen.

Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: „Es darf nicht sein, dass der schnelle Autoverkehr  Priorität behält vor dem Schutz von Kindern und Senioren. Diese neuen Einschränkungen vergrößern den Flickenteppich aus Tempo 30 und Tempo 50 nur noch mehr: zum Leidwesen der Verkehrssicherheit, der Luftqualität und, ja, auch des Verkehrsflusses.“

Der VCD verlangt vom Bundesrat klare Kante: Tempo 30 muss zum Schutz der Menschen vor Schulen, Altenheimen und Kindertagesstätten für die Kommunen einfach umgesetzt werden, ohne dass es tausendfach zu Auseinandersetzungen kommt. Die Länder dürfen nicht einknicken auf dem Weg zur Regelgeschwindigkeit 30 in den Städten. Sie sollten aus dem Schritt in die richtige Richtung jetzt nicht einen lächerlichen Trippelschritt machen.

Für Rückfragen und Interviewwünsche:
Anja Smetanin, VCD-Pressesprecherin • Fon 030/280351-12 • presse@vcd.org

zurück

Cookie-Einstellungen ändern