Pressekommentar

Zeitenwende muss auch im ÖPNV stattfinden

Zur Sonderverkehrsministerkonferenz und ÖPNV Regionalisierungsmitteln erklärt Kerstin Haarmann, VCD Bundesvorsitzende:

Die Corona- und jetzt die Energiepreiskrise zeigen es deutlich: Der ÖPNV ist in Deutschland nicht krisenfest aufgestellt. Er ist strukturell unterfinanziert, dabei überreguliert und er erfüllt schon gar nicht die an ihn durch die Verkehrswende und die Klimakrise gestellten, gestiegenen Ansprüche. Das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 die Fahrgäste im ÖPNV mindestens zu verdoppeln, kann mit dem gegenwärtigen Finanzrahmen nicht erreicht werden. Auch im ÖPNV ist eine „Zeitenwende“ erforderlich.

Der ÖPNV hangelt sich gegenwärtig von Rettungsschirm zu Rettungsschirm. Nachdem im Entwurf d. Bundeshaushaltes bisher weder die von den Bundesländern geforderte Erhöhung der Regionalisierungsmittel um mindestens 750 Mio. Euro für 2022 enthalten  noch der (Corona-) Rettungsschirm für dieses Jahr verankert war, greift jetzt  sogar die Bundesregierung selbst in die Ticketgestaltung ein und will im Rahmen des befristeten Maßnahmenpaketes zum Umgang mit den hohen Energiekosten aufgrund des Ukraine Krieges für 90 Tage ein Ticket für 9 Euro/Monat („9 für 90“) einführen. Die Regionalisierungsmittel sollen dafür so erhöht werden, dass die Länder dies organisieren können.

Selbstverständlich ist es sehr zu begrüßen, dass im Mobilitätsbereich neben der ebenfalls beschlossenen Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monateder ÖPNV so gesondert gefördert werden soll. Der Koalitionsbeschluss weist zu Recht darauf hin, dass „Der ÖPNV gerade in der aktuellen Situation für viele Bürgerinnen und Bürger eine notwendige, leistungsfähige und kostengünstige Alternative zum eigenen Pkw und gleichzeitig das umweltfreundlichste Verkehrsmittel neben dem Fahrrad ist“.

Über diese Rettungsschirme und ad hoc Maßnahmen hinaus darf jedoch nicht vergessen werden, dass das ganze System der sog. „Spaghettifinanzierung“ des ÖPNV „krank“ ist und dringend reformiert werden muss. Es kann nicht sein, dass in unterversorgten Gebieten in Deutschland kommunale Aufgabenträger hauptsächlich mit den Schülerbeförderungsmitteln jonglieren um einen irgendwie geartetes Nahverkehrsangebot aufrechtzuerhalten.

ÖPNV ist Daseinsvorsorge – und zwar für alle, nicht nur für die Schüler*innen auf dem Weg zur Schule. Wir brauchen deshalb gesetzlich verankerte, definierte Mindestbedienstandards – am besten jede Stunde jede Richtung mindestens für Orte ab 200 Einwohnern. Der Bund muss sich neben einer adäquaten Erhöhung der Regionalisierungsmittel mit einem definierten substantiellen Nahverkehrsbeitrag an den Betriebskosten des ÖPNV in der Fläche beteiligen. Allein mit Fahrtgeldeinnahmen und Ländermitteln kann die für die Verkehrswende notwendige Kapazitätserhöhung und eine erforderliche Mobilitätsgarantie in der Fläche nicht erreicht werden. Dass der Bundesverkehrsminister Erhöhungen der ÖPNV Finanzierungskomponenten nur gegen ein verbessertes Controlling gewähren will, ist verständlich und geboten. Ein gutes Instrument hierfür ist ein Bundesmobilitätsgesetz, in dem sich die Bundesländer zu einem mengenmäßig und qualitätsmäßig definierten ÖPNV Angebot verpflichten und dafür Finanzmittel erhalten.

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