Dienstwagenregelung

Klimaschutz durch CO2-basierte Dienstwagenbesteuerung

Der Anteil gewerblicher Pkw-Neuzulassungen in Deutschland ist so hoch wie nie. Das belastet Steuerzahler*innen, ist sozial ungerecht und umweltschädlich.

| Auto

Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wurden im Jahr 2019 3,6 Millionen Pkw in Deutschland neu zugelassen, rund 66 Prozent davon von gewerblichen Haltern. Ein Drittel dieser Neuzulassungen entfällt dabei auf Firmenfuhrparks. Viele Unternehmen stellen ihren Angestellten einen Firmen- oder Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung, als Gehaltsbestandteil oder Motivationsinstrument. 

Wer seinen Dienstwagen privat fährt, hat dadurch einen geldwerten Vorteil. Laut der aktuellen Dienstwagenregelung müssen die Nutzer*innen dafür monatlich ein Prozent des Listenpreises versteuern. Die Regelung macht teure, PS-starke Autos mit entsprechend hohem Kraftstoffverbrauch und Treibhausgasausstoß erschwinglich und sorgt so für deren Verbreitung. Daneben entgehen dem Staat durch die Regelung laut einer Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums jährlich bis zu 4,6 Milliarden Euro an Lohnsteuer und Sozialbeiträgen. Denn mit dem Dienstwagen drücken die Firmen das Gehalt ihrer Mitarbeiter*innen und müssen so einen geringeren Eigenanteil zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Für Elektroautos mit einem Kaufpreis von bis zu 40.000 Euro müssen die Nutzer*innen seit 2020 nur noch 0,25 Prozent des Listenpreises versteuern. Die angepasste Regelung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2019 angeschafft wurden und ist Teil des Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung. Bei teureren Elektroautos und Plug-in-Hybriden mit einer elektrischen Mindestreichweite von 40 Kilometern (60 km ab 2022, 80 km ab 2025) oder einem maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km sind 0,5 Prozent zu versteuern. Damit soll die Anschaffung von Elektrofahrzeugen gefördert werden.

Die Haltedauer von Dienstwagen in einem Unternehmen liegt durchschnittlich bei drei bis vier Jahren, anschließend werden die Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt weiterverkauft. Da die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Pkw etwa zwölf Jahre beträgt, bestimmen die Dienstwagen das Gebrauchtwagenangebot über einen langen Zeitraum. 

VCD-Forderungen zur Dienstwagenregelung

In ihrer derzeitigen Form ist die Dienstwagenregelung in erster Linie ein Instrument, dass den Verkauf teurer, hochmotorisierter und damit klimaschädlicher Autos fördert. Sie behindert die Verkehrswende und erschwert das Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung im Verkehrssektor. Außerdem ist sie unsozial, da insbesondere Besserverdiener von Dienstwagen profitieren. Bei entsprechender Ausgestaltung kann die Dienstwagenbesteuerung eine ökologische Lenkwirkung entfalten und den Absatz klimaschonender Autos fördern. Der VCD fordert daher:

  • Die Dienstwagenbesteuerung muss am CO2-Ausstoß und damit am Verbrauch der Fahrzeuge ausgerichtet werden. Das fördert den Verkauf von sparsamen Autos sowie Elektrofahrzeugen und macht . Dienstwagen mit hohem Verbrauch und CO2-Ausstoß unattraktiver.
  • Plug-in-Hybride dürfen nur dann vom halbierten Steuersatz profitieren, wenn sie mindestens 70 Prozent elektrisch gefahren werden.
  • Generell sind die Steuervorteile für Dienstwagen nach und nach abzubauen.

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