Neuregelungen des Straßenverkehrsrechts

Wer die Verkehrswende will, muss das Straßenverkehrsrecht neu denken

Die Straßenverkehrsordnung ist alt, so alt, dass diese an der einen oder anderen Stelle dringend an den eingeleiteten Mobilwandel angepasst werden muss. Mit der Verkehrswende verändert sich unsere Mobiliät, nicht nur in urbanen Räumen.

Um die Lebensqualität in Städten und Kommunen zu erhöhen, stehen diese oft vor der Herausforderung neue Mobilitätskonzepte umzusetzen. Die Straßenverkehrsordnung ist dabei eine wichtige Grundlage, die Veränderungen jedoch öfter hemmt, statt sie zu fördern. Wir setzen uns für Mobilität für Menschen ein und dafür braucht es auch Änderungen des Strassenverkehrsrechts. Wir fordern, daher an konkreten Stellen des Regelwerkes anzusetzten und die StVO in Ansätzen zu reformieren.Von zentraler Bedeutung ist dabei die unflexible und autofixierte Ausrichtung des § 45 StVO.

Gesamtstädtischer Optimierung braucht Ausnahme zu §45 (9) StVO

Eine Ausnahme von § 45 Abs. 9 StVO soll mehr Freiraum für Kommunen schaffen, die eine Verkehrswende umsetzen wollen. Eine Änderung würde eine gesamtstädtische und planerisch integrierte Betrachtung von Verkehrsfluss, Verkehrssicherheit und Verkehrsumweltfolgen ermöglichen. Es gilt nicht mehr zwangsläufig das Primat des größtmöglichen Verkehrsfluss für Autos. Von den heute erforderlichen örtlichen Prüfungen von Maßnahmen entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO können Kommunen Abstand nehmen.

So wird es möglich bspw. Radverkehrsanlagen einzurichten, auch wenn sich die Nachfrage erst mittelfristig entwickelt. Stadtweite Vorrangschaltung für den ÖPNV lassen sich dann auch planerisch damit rechtfertigen, dass sie das Gesamtsystem optimieren. Tempolimits an Hauptstraßen sind dann nicht mehr nur im Bereich von Schulen, Kitas und Krankenhäusern möglich.

Verkehrswende und Straßenverkehrsrecht

Um unserer Forderung nach einer Reform des Verkehrsrechts Nachdruck zu verleihen, haben wir am 1. Juni gemeinsam mit dem Bundesverband CarSharing und dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen, Bundestagsabgeordnete und Experten aus Gesellschaft und Wissenschaft zur Diskussion geladen.
VCD-Bundesvorsitzender Wasilis von Rauch machte deutlich, dass das deutsche Straßenverkehrsrecht ein Kind der 1930er-Jahre ist. Das veränderte Mobilitätsverhalten der Menschen, die herrschenden Umweltprobleme in den Städten und eine neue Philosophie der Stadtplanung sind bis heute völlig unzureichend berücksichtigt.Von Rauch fordert:

  • Einzelne nicht mehr zeitgemäße Regelungen sollt wegfallen bzw. geändert werden.
  • Kommunen sollen mehr Handlungsspielraum bekommen, um örtlich angepasste Regelungen auf ihren Straßen umzusetzen.
  • Reform der Straßenverkehrsgesetzgebung hin zu einer „Straßennutzungsordnung“, die alle Verkehrsarten gleichberechtigt einschließt.

Dr. Jan Werner von der Beratungsgesellschaft KCW machte konkret, wo die Gesetze eine Verkehrswende bremsen. §45 (9) StVO sei so ein Absatz, der neu geschrieben werden müsse. Er betont die „Flüssigkeit des Verkehrs“ als wesentliches Ziel der Straßenraumgestaltung und meint mit Verkehr stets nur den Kfz-Verkehr. „Es geht nicht darum eine StVO einzuführen, die automatisch einen Modal Shift hin zum Umweltverbund bewirkt. Eine Reform richtet sich an die Kommunen, die eine Verkehrswende wollen“, betonte Werner. Konkret sieht Dr. Werner folgende Reformziele:

  • Sicherheit und Leichtigkeit des Fuß- und Radverkehrs gewährleisten bzw. erhöhen.
  • ÖPNV schneller machen und die Fahrplantreue verbessern.
  • Leistungsfähigkeit des Autoverkehrs auf einem akzeptablen Niveau erhalten, jedoch nicht die maximale Leistungsfähigkeit des Autoverkehrs zum Maßstab der Planung machen.

Tatsächlich gibt es viele Kommunen und Bürgerinitiativen, die gern mit stadtweiten Konzepten den Straßenraum lebenswerter gestalten möchten. Regelmäßig scheitern sie am gesetzlichen Zwang stets lokal jede Maßnahme prüfen zu müssen. So gibt es zahlreiche Gründe, unter denen Tempo 30 angeordnet werden kann. Da die Forderungen des VCD nach Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit aber bis heute nicht umgesetzt sind, bleibt es bei einer mühsamen Erarbeitung eines Flickenteppichs.

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