Rückblick

VCD-Diskussion zur Umsetzung des Deutschlandtakts

Gemeinsam mit Branchenvertretern, der Deutschen Bahn und Bundestagsabgeordneten hat der VCD am 12. April 2022 im Rahmen einer Online-Diskussion die eisenbahnrechtliche Umsetzung des Deutschlandtakts diskutiert und Lösungsansätze vorgestellt, die im Vorschlag des VCD für ein Bundesmobilitätsgesetz vorgesehen sind.

| Bundesmobilitätsgesetz

Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD, führte durch die Veranstaltung und machte in ihrem Grußwort deutlich, dass die Diskussion direkt an die Vorhaben und Ziele des Koalitionsvertrags im Eisenbahnbereich anschließt. So plant die Ampelregierung unter anderem den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25% zu steigern und die Verkehrsleistung im Personenverkehr zu verdoppeln. Der Deutschlandtakt soll auf diese Ziele ausgerichtet und die Umsetzung abgesichert werden.

Konkreter wird der Koalitionsvertrag allerdings nicht und geht über diese allgemeinen Ziele nicht hinaus. Dr. Jan Werner, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des VCD und maßgeblicher Kopf des Projekts, und Prof. Urs Kramer, Rechtsprofessor an der Universität Passau, füllten im ersten Teil der Veranstaltung diese Lücken. Sie stellten die Änderungen im Eisenbahnrecht vor, die nötig sind, um den Deutschlandtakt zu verwirklichen. Dr. Werner erläuterte die Vorschläge zur Novellierung des Eisenbahnrechts, die im Bundesmobilitätsgesetz und dem dazugehörenden Gutachten zur Unionsrechtlichen Zulässigkeit des Deutschlandtaktes verankert sind. Prof. Kramer ging auf die einzelnen Bestandteile des Deutschlandtaktes im neuen Eisenbahnrecht bezüglich Zielfahrplan, Netznutzungskonzept, Netznutzungsplan und Jahresfahrplan genauer ein und erläuterte die Besonderheiten der Systemtrasse.

Im zweiten Teil der Veranstaltung positionierten sich Vertreter der Deutschen Bahn, des Bundesverband SchienenNahverkehr, mofair und NEE zu den eisenbahnrechtlichen Regelungen im Entwurf des Bundesmobilitätsgesetzes. Markus Ksoll, Leiter der Abteilung Verkehrspolitik Deutschland bei der DB, betonte, dass das BuMoG im Zeichen einer nachhaltigen und klimaschutzorientierten Verkehrspolitik stünde und Bewegung in die Diskussion um den Deutschlandtakt bringe, die insbesondere aufgrund seiner regulatorischen Absicherung ins Stocken geraten sei. Thomas Prechtl aus dem Präsidium des Bundesverbands SchienenNahverkehr äußerte die Forderung, die Bundespolitik müsse die im Gesetzesentwurf enthaltenen Vorschläge zum Eisenbahnrecht möglichst schnell umsetzen, um den Deutschlandtakt zu realisieren. Nils Lehmann, Referent für Bahnpolitik bei MOFAIR, dem Bündnis für fairen Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr, war sich sicher, dass der Eisenbahnbereich besonders vom Bundesmobilitätsgesetz profitieren könne. Das liege daran, dass in der bisherigen verkehrsträgerspezifischen Planung die Eisenbahn vernachlässigt wurde. Mit dem Gesetzesentwurf, der die Verkehrsträger erstmals integriert betrachtet, werde die Eisenbahn gleichberechtig mitbedacht. Und Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerkes Europäischer Eisenbahnen ­– NEE bekräftigte dies und lobte, dass das Bundesmobilitätsgesetz auch auf weitere langbekannte Probleme wie die Unterfinanzierung und die unrealistischen Finanzierungspläne des Sektors reagiere.

„Wir betrachten den Gesetzesentwurf als großen Wurf und notwendige Grundlage für die Verkehrs- und Klimawende.“

Thomas Prechtl, Bundesverband SchienenNahverkehr

Im Anschluss war die Politik gefragt. In einer Podiumsdiskussion mit den Bundestagsabgeordneten Christan Schreider von der SPD und Bernd Riexinger von Die Linke, diskutierten Kerstin Haarmann, Jan Werner und Peter Westenberger die Umsetzung des Bundesmobilitätsgesetzes. Beide Abgeordnete sahen in dem Entwurf Chancen, äußerten aber auch Kritik. Schreider betonte: „Das Bundesmobilitätsgesetz ist ein Steinbruch für viele gute Ideen, die einzeln herausgebrochen werden sollten.“ Er kritisierte jedoch den Umfang und administrativen Aufwand, der mit der Umsetzung verbunden sei. Auch der Schaffung einer neuen Behörde in Form eines Bundesamtes für Mobilität stand er skeptisch gegenüber. Riexinger sah in dem Entwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz eine Chance für die Verkehrswende und lobte die klaren Leitlinien und die Verankerung des Klimaschutzes als Leitziel der Mobilität. Die Linke teile den Vorschlag eines langfristigen Planungsrahmens, der verbindlich und transparent für alle gemacht wird.

Die Diskussion hat aufgezeigt, dass zum Teil noch Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Der VCD wird weiter mit der Politik im Gespräch bleiben und für das Bundesmobilitätsgesetz werben. Die Bahnbranche steht als Unterstützer zur Seite.

Michael Müller-Görnert

Verkehrspolitischer Sprecher des VCD
Fon 030/28 03 51-19
michael.mueller-goernert@vcd.org
Michael Müller-Görnert auf Twitter

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