Im Mai fand die zweite Sitzung des Infrastrukturdialogs zur Bundesverkehrswegeplanung statt. Diesen hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Ziel ist, sich gemeinsam mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden über Prioritäten bei der Umsetzung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans sowie über laufende Projekte bei der Bedarfsplanüberprüfung zu verständigen. Außerdem sollten Kriterien für einen neuen Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan 2040 entwickelt werden.
Aktueller Bundesverkehrswegeplan widerspricht Klima- und Verkehrszielen
Bis 2030 muss der Verkehrsbereich laut Klimaschutzgesetz seine Treibhausgasemissionen nahezu um die Hälfte gegenüber heute verringern. Da der Straßenverkehr für 97 Prozent dieser Emissionen verantwortlich ist, kann dies neben der Umstellung auf emissionsfreie Antriebe nur durch eine Verlagerung auf umweltschonende Verkehrsmittel gelingen. Die Ampel-Koalition hat die Ziele der Vorgängerregierung für 2030 bekräftigt, den Personenverkehr der Bahn zu verdoppeln sowie den Anteil des Schienengüterverkehrs von heute 18 auf 25 Prozent zu steigern. Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan widerspricht mit seinen zahlreichen Ausbauvorhaben für die Straße sowohl den Klimaschutzzielen als auch den verkehrlichen Zielen für die Erhöhung des Schienenverkehrsanteils. Es braucht jetzt eine rasche Korrektur.
Dialogprozess muss ehrlichen Klimacheck beinhalten
Der bisherige Dialogprozess entspricht nicht den Festlegungen im Koalitionsvertrag. Das federführende Bundesverkehrsministerium legt seinen Fokus ledigllich auf die zukünftige Bundesverkehrswegeplanung und klammert aktuelle Projekte aus. Zeitgleich schafft das Ministerium mit dem Planungsbeschleunigungsgesetz Fakten: zahlreiche Autobahnprojekte erhalten den Status eines “überragenden öffentlichen Interesses” und sollen dadurch beschleunigt umgesetzt werden können.
Der VCD hat gemeinsam mit weiteren Umweltverbänden seine Kritik am Dialogprozess formuliert und Anforderungen an eine klima- und naturverträgliche Infrastrukturplanung erstellt. Zentral ist, dass nicht nur über die künftige Verkehrsinfrastrukturplanung gesprochen wird, sondern auch – wie im Koalitionsvertrag festgehalten – über die laufende Planung. D.h. auch: während des Infrastrukturdialogs dürfen keine Fakten geschaffen werden. Sämtliche Fernstraßenplanungen sind auszusetzen und bei der Überprüfung der Bedarfspläne einem ehrlichen Klimacheck zu unterziehen. Dabei darf es nicht tabu sein, sich von überholten und nicht mehr zeitgemäßen Projekten zu trennen und stattdessen Projekte zu beschleunigen, die eine hohe Klimaschutz- und Verlagerungswirkung haben. Geschieht dies nicht, wird der Infrastrukturdialog zu einem Muster ohne Wert.
Mit seinem Vorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz zeigt der VCD, wie eine Bundesverkehrswegeplanung aussehen müsste und neu aufgestellt werden kann.
Downloads
Verbändeforderungen zum Infrastrukturdialog
Juni 2023 (pdf)
VCD-Stellungnahme zum Planungsbeschleunigungsgesetz
April 2023 (pdf)
Offener Brief an Bundesverkehrsminister Volker Wissing
Dezember 2022 (pdf)
Verbändeforderungen zum Dialogprozess
Dezember 2022 (pdf)
Dieser Beitrag ist mir was wert! Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unsere Arbeit für die Verkehrswende. Gemeinsam für gerechte Mobilität für alle!
Kontakt

Michael Müller-Görnert
Verkehrspolitischer Sprecher, Klima, Luft, Auto
Fon 030/28 03 51-19
Michael.Mueller-Goernert@ vcd.org