Gegen Falschparker*innen vorgehen
Falschparken ist kein Kavaliersdelikt! Falschgeparkte Autos sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch gefährlich sein. Werden etwa die Sichtbeziehungen zwischen Autofahrer*innen und Kindern an Querungen eingeschränkt, kann es zu schweren Zusammenstößen kommen. Höhere Bußgelder und Kontrolldichten können helfen. In vielen Städten können Bürger*innen zudem mit der App „Wegeheld“ gefährlich abgestellte Fahrzeuge selbst an das zuständige Ordnungsamt melden. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schleppen hingegen seit 2020 Fahrzeuge, die auf der Busspur parken, selbst ab. Das 2018 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Mobilitätsgesetz macht es möglich. Möchten Sie Falschparker*innen auf Ihr Fehlverhalten aufmerksam machen, dann zeigen Sie Ihnen die Gelbe Karte vom VCD, die Sie bei uns kostenlos bestellen können.
Ein sauberes Haltestellenumfeld braucht Koordination
Wer sich bereits auf dem Weg zur Haltestelle unwohl oder gar unsicher fühlt, wird auch seine Fahrt mit Bahn oder Bus mit einem schlechten Gefühl antreten. Das Umfeld der Haltestelle muss daher von Müll, dunklen Ecken und störenden Hindernissen frei sein, dafür Bordsteine an der Straße abgesenkt sein und der Bahnhofsvorplatz ausreichend beleuchtet. Mängel sind leicht identifiziert, aber oft schwer zu beheben. Bahninfrastruktur-, Stations- und ÖPNV-Betriebe, Stadtreinigung, Stellplatzbetrieb sowie Ordnungs-, Grünflächen- oder Bezirksämter – viele sind an der Gestaltung beteiligt, gute Absprachen und eine schnelle Klärung der Zuständigkeiten daher wichtig.
Beispiel: Hamburger Verkehrsverbund schafft Koordination
Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) hat eine eigene Haltestellenumfeld-Koordination (HUK) eingerichtet. Die HUK sorgt an ausgewählten Bahnhöfen und Bushaltestellen für einen verstärkten Austausch der relevanten Akteur*innen. Diese begutachten die Probleme aus Sicht der Fahrgäste und leiten konkrete Maßnahmen ein. Bei unklaren Zuständigkeiten erstellt die HUK einen Plan, der auch für zukünftige Projekte gilt. Zusätzlich gibt es für einen schnelleren Informationsaustausch eine Liste der wichtigsten Ansprechpartner*innen. Zwar kann nicht jedes Problem gelöst werden – zumeist wegen fehlender Finanzmittel oder Flächen – dennoch können zu vier von fünf Handlungsbedarfe Maßnahmen festgelegt werden, von denen nach einem Jahr etwa drei Viertel umgesetzt sind.
Orientierungshilfen für Fußgänger*innen
Ziel eines Wegweisersystems für den Fußverkehr ist es, allen Fußgänger*innen die Orientierung und Ortsbestimmung zu erleichtern, z.B. durch Umgebungspläne und Schilder, die fußläufig erreichbare Ziele zeigen. Diese Wegweiser sollen an wichtigen Stellen im Stadtgebiet aufgestellt werden, z. B. an Plätzen, wichtigen Einrichtungen oder Kreuzungspunkten im Fußwegenetz. Für Ortsfremde wird das Zufußgehen damit leichter und komfortabler. Auch Menschen ohne Smartphone können sich schnell in der Stadt orientieren. In einer fußgängerfreundlichen Darstellung sind die Karten in Blickrichtung der Fußgänger*innen angeordnet und die Entfernungen in Gehminuten ausgewiesen.
Beispiel Wien
Die österreichische Hauptstadt Wien errichtet ein Fußwegeleitsystem als Bestandteil der „Flaniermeilen“. 2018 wurden stadtweit zunächst 20 Stelen aufgestellt. Jede Stele zeigt auf einem Umgebungsplan alle Bereiche der Stadt, die Fußgänger*innen in 8 Minuten erreichen können. Auf dem Plan werden auch die U-Bahn-Stationen sowie Bike- und Carsharing-Stationen dargestellt. Auch sogenannte „Shortcuts“ (z. B. Durchgänge durch Höfe) sind angegeben. Diese Maßnahme soll ÖPNV und Fußverkehr besser verknüpfen.
Umgebungspläne an Haltestellen
Alle Fahrgäste sind auch Fußgänger*innen. An jeder Haltestelle ist neben den klassischen Reiseninformationen (z.B. Liniennetz, Umstiegsmöglichkeiten, Tarife) ein Umgebungsplan notwendig. An den Plänen bekommen Fahrgäste die Informationen, die sie für ihren Weg mit dem öffentlichen Nahverkehr oder zu Fuß brauchen.
In manchen Städten, wie z.B. Wien, München, oder Paris, hängen Umgebungspläne an jeder Haltestelle, bei U-Bahnhöfen entweder am Bahnsteig oder im Zwischengeschoss eines U-Bahnhofs. Sie zeigen Fußgänger*innen beispielsweise, was sie im Umkreis von fünf Gehminuten erreichen können.
Online-Fahrplanauskünfte mit Tür-zu-Tür-Navigation
Menschen, die mobilitätseingeschränkt sind, weil sie einen Rollator oder Rollstuhl benötigen, eine Sehbehinderung haben oder im gehobenen Alter sind, haben besondere Bedürfnisse: Sie gehen langsamer, brauchen einen barrierefreien Gehweg und einen stufenfreien Zugang zur Haltestelle. Dies gilt auch für Menschen, die vorübergehend eingeschränkt sind, weil sie mit schwerem Gepäck oder Kinderwagen unterwegs sind.
Die Online-Fahrplanauskunft soll eine Tür-zu-Tür-Navigation auch für mobilitätseingeschränkte Personen vorschlagen. Das bedeutet, dass die Kartierung der Gehwege zu Haltestellen Hinweise zur Barrierefreiheit beinhalten soll. Bei der Bestimmung der Route zur Haltestelle soll den Nutzer*innen die Option gegeben werden, unterschiedliche Gehgeschwindigkeiten und Mobilitätseinschränkungen einzustellen.
Beispiel Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg bietet in seiner Online-Fahrplanauskunft die Optionen „Rollstuhl“, ggf. „mit Begleitperson“, „mobilitätseingeschränkt“ und „Kinderwagen“ an. Darüber hinaus wird auf den Grad der Barrierefreiheit der Gehwege von und zu Haltestellen hingewiesen. Jede Route bietet eine Umgebungskarte an, auf der die Haltestellen ggf. mit Aufzügen und
Rolltreppen, verschiedene Mobilitätsangebote, Orte von Interesse und Ticket-Verkaufsstellen angezeigt werden können.
Abgesenkte Bordsteine an Querungen
Der derzeitige Mittelweg einer barrierefreien Bordsteinkante ist eine Absenkung auf eine Höhe von 3 Zentimetern. Diese ermöglicht es Menschen mit Taststock nur unter Schwierigkeiten, den Fahrbahnrand taktil zu erfassen. Viele Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator können die Kante nur mit Hilfe anderer überwinden, nur die fitteren unter ihnen schaffen das selbstständig.
Stattdessen können Bordsteine auf Höhe der Querungsstelle auch in zwei Hälften mit differenzierter Bordhöhe aufgeteilt werden (siehe Foto). Diese aufgeteilte Querungsstelle bietet eine echte barrierefreie Querung. Darüber hinaus erleichtern auf Fahrbahnniveau abgesenkte Bordsteine auch älteren Menschen, Personen mit Kinderwagen und Rollkoffern oder Kindern mit Laufrädern die Straßenquerung.
Gehwege mindestens 2,5 Meter breit
Die von technischen Regelwerken empfohlene Mindestbreite eines Gehweges beträgt 2,5 Meter. Allerdings sind viele Gehwege schmaler.Sobald sich zwei Fußgänger*innen begegnen, wird es eng.
Breite Gehwege ermöglichen es Fußgänger*innen mit und ohne Mobilitätseinschränkungen, den Straßenraum sicher und bequem zu nutzen. Darüber hinaus vereinfachen breite Gehwege das Anlegen von Wartebereichen an Haltestellen: Wartende Fahrgäste haben ausreichend Platz, ohne passierende Fußgänger*innen zu stören.
Mehr Fußgängerüberwege und Mittelinseln
Auf dem Weg zur Haltestelle ist den Fußgänger*innen eine direkte, möglichst kurze Verbindung wichtig, denn auch Fußgänger*innen wollen zügig vorankommen. Derzeit sind Querungsanlagen häufig so angeordnet, dass sie Umwege gehen und lange am Straßenrand warten müssen. Die Fahrbahn zwischen diesen Anlagen sicher zu queren, ist häufig nicht möglich. Ziel ist es aber, dass Menschen überall gefahrlos über die Straße gehen können.
Fußgängerüberwege (FGÜ) und Mittelinseln können eine sichere Möglichkeit bieten, die Straße zu überqueren. Diese zwei Querungsanlagen lassen sich gut miteinander kombinieren und können in geringeren Abständen aufgestellt werden. Nichtdestotrotz gibt es Orte, an denen Lichtsignalanlagen (LSA) nötig sind, z.B. an Kreuzungen und auf Schulwegen. Dabei ist es wichtig, auf eine fußgängerfreundliche Ampelschaltung zu achten.
Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum
Der öffentliche Raum ist das Wohnzimmer der Stadt. Bänke ermöglichen eine erholsame Pause auf dem Weg von A nach B. Dadurch können sie Menschen mit eingeschränkter Mobilität, älteren Menschen und Menschen mit Kinderwagen oder Gepäck den Fußweg angenehmer machen. Sie sind auch ein Ort für soziale Kontakte und steigern die Aufenthaltsqualität. Je einladender Sitzmöglichkeiten gestaltet sind und als je sicherer die Umgebung empfunden wird, umso intensiver wird der öffentliche Raum zum Aufenthalt, zur Erholung und zum Zufußgehen genutzt.
Komfortable und originelle Haltestellen
Das Warten auf die Bahn oder auf den Bus muss nicht langweilig sein. Ein Ticketautomat und Fahrgastinformationen sind zwar wesentliche Bestandteile einer Haltestelle, schaffen aber noch keine Aufenthaltsqualität.
Ein einzigartiges Design und außergewöhnliche Ausstattung können das Warten kurzweilig machen. Haltestellen, die als Designprodukte oder gar Kunstobjekte entwickelt sind, werden Teil des urbanen Designs. Das trägt zum positiven Image einer Stadt bzw. eines Stadtviertels bei. Außerdem wird die Fahrt mit dem ÖPNV durch Ablenkung und Spaß an der Haltestelle positiver bewertet.
Beispiel: Wechselnde Designs der Bushaltestellen, Hannover
Eine originelle Bauweise der Station kann den Aufenthalt an einer Haltestelle spannender machen. In Hannover sind im Rahmen des Projektes „Busstops“ neun einzigartige Bushäuschen entstanden. Ins Auge springt zum Beispiel die Lego-Landschaft-Haltestelle Steintor. Mit diesen Variationen des Themas „Haltestelle“ sollen die Fahrgäste Wartezeiten nicht länger als verlorene Zeit, sondern als kurze Erholung empfinden.
Begrünung und Beleuchtung der Wege und Haltestellen
Durch beleuchtete und begrünte Fußwege und Haltestellen werden Angsträume auf den Straßen reduziert. An beleuchteten Orten fühlen Passant*innen sich sicherer. Besonders wichtig ist die Beleuchtung in Straßen, die rund um die Uhr Menschen anziehen, z. B. wo es neben Wohnhäusern auch Geschäfte, Restaurants und Kneipen gibt.
Wenn der öffentliche Raum hell und gut einsehbar ist und es viele Bäume, Beete, Wiesen oder kleine Parks gibt, macht das eine Stadt attraktiver und belebter. Die Gestaltung wirkt sich kriminalitätsmindernd aus, Menschen fühlen sich zum Gehen eingeladen und nutzen häufiger den öffentlichen Nahverkehr. Gleichzeitig bietet Grün in der Stadt Erholung, angenehmes Klima und erhöht so die Qualität der Verweil- und Begegnungsräume.
Haltestellen als Mobilitätsstationen
Mobilitätsstationen verknüpfen verschiedene Verkehrsangebote im Straßenraum. Sie ergänzen ein dichtes Haltestellennetz und fördern multi- und intermodale Wege. Fußgänger*innen haben die Möglichkeit, die erste Strecke ihrer Route zu Fuß bis zur Haltestelle zurückzulegen. Dort können sie sich ein Verkehrsmittel für den Rest ihres Wegs auswählen, denn die Haltestelle bietet neben Bus- oder Bahnfahrten auch Car- und Bikesharing an. Zusätzlich gibt es eine ausreichende Anzahl Fahrradbügel, möglichst überdacht, um private Fahrräder abzustellen.
Beispiel: Einfach Mobil, Offenburg
Unter der Marke Einfach Mobil sind im baden-württembergischen Offenburg vier Mobilitätsstationen in direkter Nachbarschaft zu Haltepunkten des Bus- und Schienenverkehrs entstanden, die Platz für Bike- und Carsharing und Abstellmöglichkeiten für private Fahrräder bieten. Ziel ist der Aufbau eines dichten Netzes an Stationen. Inhaber*innen der Einfach-Mobil-Karte bekommen Rabatte bei den beteiligten Mobilitätsanbietern.
Download
Leitfaden für gute Wege zur Haltestelle
März 2020 (pdf 7,4 MB)