VCD zum Verkehrsgerichtstag: Fußverkehr stärken, Infrastruktur ausbauen!

Heute geht der Verkehrsgerichtstag in Goslar zu Ende. Auf der Tagesordnung stand auch die Entwicklung des Fußverkehrs in Deutschland. Unter dem provokanten Titel „Fußgänger im Straßenverkehr – Täter oder Opfer?“ wurde unter anderem der Frage nachgegangen, wie sich die Sicherheit für Zufußgehende verbessern lässt und ob Infrastruktur und Rechtslage angemessen sind. Für den ökologischen Verkehrsclub Deutschland nahm der Verkehrssicherheitsexperte Harald Walsberg an dem Arbeitskreis teil – und fordert tiefgreifende Reformen.

Der Arbeitskreis zum Fußverkehr hat das Zufußgehen gegenüber dem Auto deutlich gestärkt. In der Präambel der Empfehlung heißt es: „Der Fußverkehr ist zu stärken und als gleichberechtigte Verkehrsart anzuerkennen. Die Attraktivität des Fußverkehrs ist zu steigern“. Um die gesteckten Ziele umzusetzen, sollen die Unfallzahlen mit Fußgängern deutlich gesenkt und die Leichtigkeit des Zufußgehens auf ein neues Niveau gehoben werden. 

Um das zu erreichen, ist freilich ein ganzes Bündel an Maßnahmen nötig. So müssen formale Hürden beseitigt werden, die bislang verhindern, dass erhöhte Sicherheit der (vermeintlichen) Flüssigkeit des motorisierten Verkehrs gleichgestellt wird. Die Kommunen könnten dann leichter Tempolimits ausweisen. Der Arbeitskreis fordert zudem, dass die Sicht von Fußgängern auf den Verkehr durch Baumaßnahmen und mehr Überwachung verbessert wird. Querungen bergen hier das höchste Unfallrisiko. Auch die Fußwege sollen erweitert werden, der Radverkehr soll – zumindest innerorts – strikt vom Fußverkehr getrennt werden. Die Kontrolldichte und das Sanktionsniveau sollen erhöht werden.

Der VCD-Vertreter beim Verkehrsgerichtstag, Verkehrssicherheitsexperte Harald Walsberg, kommentiert: „Die Empfehlung stärkt den Fußverkehr – sie mindert das aus der Nachkriegs-Autoboomzeit stammende Primat des Autos und soll dem Fußverkehr Raum, Sicherheit und Leichtigkeit gewähren. Längst überfällig ist eine weitreichende Einführung von Tempo 30 innerorts, Hauptstraßen eingeschlossen. 

Die Voraussetzung dafür soll in der StVO geschaffen werden. Dieses Ziel sieht der VCD als besonders dringlich an. Schon heute ist es laut neuer Verwaltungsvorschrift zur StVO eine der wichtigsten Aufgaben von Kommunen und Polizei, das sichere Queren von Straßen durch Gestaltung und Kontrollen zu garantieren. Davon sind wir aber noch weit entfernt. Der VCD fordert deshalb Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts. Die Tempoüberwachung muss verstärkt werden – durch intensive und regelmäßige Anhalte-Kontrollen statt nur durch Blitzgeräte.“

Zum Hintergrund: Weitere Forderungen des VCD zum Fußverkehr finden Sie hier.

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