Wir setzen uns seit unserer Gründung für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ein. Das würde bedeuten: Schneller als 30 km/h darf nur dort gefahren werden, wo der Bedarf an einer höheren Geschwindigkeit nachgewiesen und sichergestellt werden kann. Dadurch müsste nicht mehr wie jetzt der Großteil aller Straßen überprüft und geschildert werden, sondern nur noch der kleine Teil Hauptstraßen mit wichtiger Verbindungsfunktion. Auch die Kommunen könnten dadurch sinnvoller planen.
Mit einer entsprechenden Änderung der Straßenverkehrsordnung können wir viel erreichen:
Doch auf eine Änderung der StVO müsst ihr nicht warten! Deshalb haben wir das Tempo-30-Soforthilfepapier neu aufgelegt – damit ihr euch heute schon für mehr Tempo 30 in eurer Kommune engagieren könnt. Mit der Checkliste könnt ihr schnell prüfen, wie ihr die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Tempo 30 ausschöpfen könnt.
Fon 030/28 03 51-27
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