Rollgeräusch

Reifen als Lärmquelle

Ab ca. 35 km/h wird das Rollgeräusch zur dominierenden Lärmquelle eines Pkw, bei Lkw ungefähr ab 60 km/h. Reifen, die durch Aufbau und Materialzusammensetzung besonders leise rollen, können dazu beitragen, die durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelästigungen zu reduzieren.  Denn Verkehrslärm führt insbesondere in Städten zu erheblichen Gesundheitsschädigungen. Verringerte Konzentrationsfähigkeit, Stress, beschleunigte Alterung des Herz-Kreislauf-Systems, erhöhtes Risiko für Herzinfarkte und Bluthochdruck sind Folgen einer ständigen Lärmbelastung.

Das neue Reifenlabel illustriert die Lärmemissionen auf zwei Arten: Eine schwarze Schallwelle signalisiert, dass der Reifen die von der EU 2009 beschlossenen neuen und strengeren Grenzwerte um drei dB(A) oder mehr unterschreitet. Dies sind die leisesten Reifen.

Eine schwarze Schallwelle signalisiert, dass der Reifen die von der EU 2009 beschlossenen neuen und strengeren Grenzwerte um drei dB(A) oder mehr unterschreitet. Dies sind die leisesten Reifen.

Ein Reifen, der mit zwei schwarzen Schallwellen gekennzeichnet ist, hält die neuen EU-Grenzwerte für Reifen ein oder unterschreitet diese um bis zu 3 dB(A).

Drei schwarze Schallwellen bedeuten, dass der Reifen lediglich die lascheren aktuellen Grenzwerte für Neureifen einhält. Sie haben das lauteste Abrollgeräusch.

Zu beachten ist dabei, dass Reifen, je breiter sie sind, auch lauter werden. Breite Reifen (mehr als 275 mm) dürfen dabei einen um 4 dB(A) höheren Grenzwert haben als schmale Reifen (bis 185 mm). Neben dem Piktogramm erfolgt die Angabe des Abrollgeräuschs auch in einer absoluten Dezibel-Angabe, um eine genauere Bestimmung zu ermöglichen, insbesondere da die Piktogramm-Darstellung viele Ausnahmen beinhalten kann (z.B. Erhöhung der Grenzwerte bei besonderen Reifentypen). Dabei wird die Lautstärke angegeben, die bei einem vorbeirollenden, ausgeschalteten und im Leerlauf befindlichen Fahrzeug mit 80 km/h entsteht. Wichtig ist, dass die Darstellung von Dezibel logarithmisch erfolgt. Dabei wird eine Reduktion bzw. Erhöhung um 3dB(A) wie eine Halbierung/Verdopplung der wahrgenommenen Verkehrsstärke empfunden. Für Anwohner an Straßen können drei dB(A) weniger eine deutliche Lärmreduktion bedeuten.

Michael Müller-Görnert

Verkehrspolitischer Sprecher
Fon 030/28 03 51-19
michael.mueller-goernert@vcd.org

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