Bundesmobilitätsgesetz

Mobilität zukunftsfähig machen

Nachhaltige Verkehrspolitik muss die Bedürfnisse und Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigen und darf sich nicht auf Planungen aus dem letzten Jahrhundert stützen. Das Bundesmobilitätsgesetz (BuMoG) sorgt für eine übergeordnete zukunftsfähige Zielsetzung.

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Die größte Herausforderung für den Verkehr ist der Klimaschutz. Seit 1990 sind die Treibhausgasemissionen bei der Mobilität nicht gesunken. Auch, weil eine übergeordnete, verbindliche Zielsetzung fehlt. Noch immer schreibt der gültige Bundesverkehrswegeplan auf Basis alter Planungskriterien den Infrastrukturausbau fort – vor allem den Bau von Großprojekten. Straßen werden gebaut und geplant als gäbe es kein Morgen, keinen Klimawandel, als brauchte es keine Verkehrswende für den Klimaschutz.

Dieser Wahnsinn zeigt sich eindrücklich am Beispiel des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels. Bis 2029 wollen das Königreich Dänemark und die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam eine feste Querung zwischen der dänischen Insel Lolland und der deutschen Insel Fehmarn realisieren. Für eine vierspurige Autobahn und einen Zugtunnel müssen 18 Kilometer Meeresgrund aufgerissen und wieder zubetoniert werden. Der geplante Tunnel führt mitten durch ein Meeresschutzgebiet. Der Bau gilt als eines der größten und teuersten Infrastruktur-Projekte Europas.

Der Tunnel soll die Fahrzeit verkürzen: zwischen Rödby und Puttgarden von bisher 45 Minuten mit der Fähre auf etwa 10 Minuten Autofahrt. Reisezüge zwischen Hamburg und Kopenhagen wären laut DB Netz statt fünf Stunden nur noch knapp drei Stunden unterwegs.

Baugenehmigung rechtskräftig

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte neben der Stadt Fehmarn und Umweltschützern auch Scandlines geklagt, deren Fähren Autos und Lastwagen bisher über den Fehmarnbelt bringen. Die Reederei sah die freie Konkurrenz durch den staatlich subventionierten Tunnelbau außer Kraft gesetzt. Bad Schwartau klagte, weil die geplante Anschlusstrasse der Bahn mitten durch ihre Stadt führen wird. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss verhandelt und lehnte schließlich alle ab. Das Urteil ist seit November 2020 rechtskräftig: In Deutschland darf gebaut werden. Auf dänischer Seite sind die Bagger bereits an der Arbeit.

Politisch gerechtfertigt wurde die Finanzierung des Mammutprojektes mit der Aussicht auf sehr viel mehr individuellen Straßenverkehr als Einnahmequelle. Femern A/S, die Gesellschaft, die der dänische Staat mit Planung, Bau und Betrieb des Tunnels beauftragt hat, geht in einer seit 2014 unveränderten Verkehrsprognose davon aus, dass 2030 jeden Tag 12 000 Pkw und Lkw den Tunnel gebührenpflichtig nutzen werden. Das wären dreimal so viele, wie Scandlines 2019 auf Fähren beförderte. Tatsächlich ist in den vergangenen zwölf Jahren das Verkehrsaufkommen auf dieser Strecke so gut wie ununterbrochen zurückgegangen. Auch die Bundesrepublik sah keinen Anlass, die Planungen aus den 1990er Jahren zu überprüfen und das Projekt zu stoppen; stattdessen hält sie stur am Tunnelbau fest, gegen alle Vernunft und alle ökologischen Bedenken.

Projekt zu Lasten der Menschen

Die dänischen und europäischen Steuerzahler*innen finanzieren den Tunnel. Er soll durch die Maut der Benutzer*innen abbezahlt werden. Auf die deutschen Steuerzahler*innen kommen Kosten von 3,5 Milliarden Euro zu – so viel könnte der Ausbau der Schiene und der Autobahn auf schleswig- holsteinischer Seite kosten. Dazu kommt die deutsche Hinterlandanbindung, die gesonderte Genehmigungsverfahren durchlaufen muss. Bad Schwartau beispielsweise verlangt einen besseren Lärmschutz, weil die geplante Hochgeschwindigkeitstrasse der Bahn mitten durch ihr Zentrum führt.

Bundesmobilitätsgesetz für mehr Nachhaltigkeit 

Dieses Beispiel macht klar: Die Verkehrswegeplanung nach derzeitigem Schema ist nicht mehr zeitgemäß und wird den zukünftigen Herausforderungen an Klima- und Umweltschutz nicht gerecht. Das Projekt Fehmarnbelt-Tunnel ist überholt, so wie viele andere Projekte der deutschen Verkehrspolitik auch. Diese Projekte müssen auf den Prüfstand und an geänderte Umstände und zukünftige Erfordernisse angepasst werden. Um solche Planungen künftig an gesellschaftlichen Zielen auszurichten, fordert der VCD einen neuen Rechtsrahmen.
Diesen neuen Rechtsrahmen soll ein Bundesmobilitätsgesetz (BuMoG) bilden.  

Das Bundesmobilitätsgesetz definiert die Ziele, in dem sich künftig alle verkehrspolitischen Regelungen und Maßnahmen bewegen müssen. Es gibt Strategien für eine klimaschonende, sichere sowie umwelt- und sozialverträgliche Mobilität vor. Der Gesetzentwurf beschränkt sich nicht wie die bisherigen Regelwerke auf die reine Verkehrsinfrastrukturplanung und -finanzierung, sondern hat Sicherheit, Nachhaltigkeit Effizienz und Resilienz des Verkehrssystems im Blick. Die planerische Entscheidung und Umsetzung ist dann Ergebnis des politischen Prozesses vor Ort.

Zukünftig machen!

Im Rahmen eines Bundesmobilitätsgesetzes wäre das Großprojekt Fehmarnbelt-Tunnel, so wie es gerade durchgezogen wird, nicht mehr möglich: Das Bauvorhaben missachtet den Umweltschutz, schreibt die Zunahme des Autoverkehrs ohne weiteres Hinterfragen fort und bringt Städten und Gemeinden Lärm und neue Belastungen.

Der VCD setzt sich für das BuMoG ein, weil es Mobilität über alle Verkehrsträger hinweg betrachtet und das richtige Instrument ist, um dem staatlichen Auftrag einer koordinierten und nachhaltigen Entwicklung des Verkehrs gerecht werden zu können. Nur so kann Mobilität zukunftsfähig werden.

 

Kontakt

Michael Müller-Görnert
Verkehrspolitischer Sprecher, Klima, Luft, Auto
Fon 030/28 03 51-19
michael.mueller-goernert@vcd.org
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